Hinweis auf den Referentenentwurf zur Energiesteuer- und Stromsteuergesetz-Transparenz-Verordnung (EnSTransV)

Gerne möchten wir Sie auf den Referentenentwurf zur Energiesteuer- und Stromsteuergesetz-Transparenz-Verordnung hinweisen.

Hintergrund der Verordnung sind die mit dem Beihilferecht verbundenen Meldepflichten der Bundesrepublik.

Wesentliche Punkte sind:
– Informationspflichten für Unternehmen, die bestimmte Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen und Steuerermäßigungen nach dem Strom- bzw. dem Energiesteuergesetz in Anspruch nehmen
– Erklärungen bei Gewährung von Steuerentlastungen inkl. Berechnung der Steuerentlastung im Vergleich zum vollen Steuertarif
– Anzeigen sonstiger Steuerbegünstigungen inkl. Berechnung der Steuerbegünstigung im Vergleich zum vollen Steuertarif

 

Für weitergehende Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Ihr Ansprechpartner:
Stefan Zumpe

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