Betreiber von KWK-Anlagen in der Eigenversorgung, die nach dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden (KWK-Neuanlagen), müssen möglicherweise ab dem 01. Januar 2018 die volle EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom aus dieser KWK-Neuanlage zahlen.
Grund für die Zahlungsverpflichtung ist die sich abzeichnende Weigerung der Europäischen Kommission, die Ende 2017 auslaufende beihilferechtliche Genehmigung im Zusammenhang mit den KWK-Neuanlagen zu verlängern. Die beihilferechtliche Genehmigung der Regelungen zur Eigenversorgung im EEG betrifft Betreiber von Stromerzeugungs-Anlagen, die nach dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden (KWK-Neuanlagen) und keine oder nur geringere EEG-Umlagen (40% der EEG-Umlage) zahlen müssen.
Sofern bis zum Jahresende 2017 die erforderliche EU-Genehmigung für diese privilegierte Eigenversorgungs-Regelung nicht erteilt wird, müssen Betreiber dieser Eigenversorgungsanlagen ab dem 01. Januar 2018 die volle EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom zahlen. Hintergrund sind wohl einzelne Verdachtsfälle deutlicher Überförderung dieser Anlagen.
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Stefan Zumpe