Wer muss im Marktstammdatenregister aktiv werden und wie?
– Betreiber von Erzeugungseinheiten (Strom und Gas) müssen sich ins Register eintragen, damit sie dort die Daten ihrer Einheiten registrieren und pflegen können. (In den meisten Fällen sollte der zuständige Netzbetreiber schon eine Eintragung vorbereitet haben, worauf Sie sich aber nicht verlassen sollten.)
– Stromverbraucher müssen sich und ihre Stromverbrauchseinheiten nur eintragen, wenn die Einheiten an das Höchst- oder Hochspannungsnetz angeschlossen sind.
– Gasverbraucher müssen sich und ihre Gasverbrauchseinheiten nur eintragen, wenn ihre Einheiten an das Fernleitungsnetz angeschlossen sind.
– Organisierte Marktplätze, wie z.B. Strombörsen, müssen aktiv werden, wenn sie Produkte für den deutschen Markt handeln, aber auch Handelsplattformen etwa für OTC-Geschäfte oder für Netz- oder Gasspeicherkapazitäten.
– Sobald das Register gestartet ist, müssen sich unter der Bezeichnung „Akteur im Strommarkt“ und „Akteur im Gasmarkt“ registrieren:
– Strom- bzw. Erdgaslieferanten
– Transportkunden
– Bilanzkreisverantwortliche
– Messstellenbetreiber
– Strom- bzw. Erdgaslieferanten
– Transportkunden
– Bilanzkreisverantwortliche
– Messstellenbetreiber
– Netzbetreiber (von Netzen der allgemeinen Versorgung sowie von geschlossenen Verteilnetzen)
Für weitergehende Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Zumpe