Meldepflicht nach §61 EEG 2014 bzw. §71 EEG 2017 für Eigenversorger für das Jahr 2016 zum 28.02.2017
Betreiber von KWK-Anlagen als Eigenversorger nach §5 Nr.12 EEG 2014 bzw. §3 Nr.19 EEG 2017 unterliegen gesetzlich geregelten Meldepflichten, die, wenn sie nicht eingehalten werden, zu erheblichen Mehrkosten bis hin zu einem unwirtschaftlichen Betrieb der KWK-Anlage führen können. Eigenversorger, die Ihre KWK-Anlage nach dem 31.07.2014 in Betrieb genommen haben, sind zur Zahlung der anteiligen oder […]